Zusätzlich ab dem 55. Lebensjahr

alle zwei Jahre ein Stuhltest auf occultes (nicht sichtbares) Blut, sofern nicht eine Vorsorge-Darmspiegelung in Anspruch genommen wird.

Zur erweiterten Krebsvorsorge zählen Untersuchungen, die medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig sind. Diese sind im Leistungsangebot der Krankenkassen nicht enthalten, bei uns finden Sie diese Untersuchungen der erweiterten Krebsvorsorge hier.

 

Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr:

Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs

  • Tastuntersuchung des Enddarms

Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr:

Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs

  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen

Ab dem 20. Lebensjahr:

Vom Beginn des 20. Lebensjahres an übernimmt Ihre Krankenkasse einmal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs:

  • Anamnese, Messung des Blutdrucks
  • Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

    Dazu wird ein Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal durchgeführt und die entnommenen Zellen anschließend mikroskopisch untersucht ("Cytologie", PAP-Test)
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke

Krebsvorsorge – eine sinnvolle Investition

Einmal im Jahr hat jede Frau ab 20 Jahren das gesetzlich geregelte Anrecht auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung, die von den Krankenkassen bezahlt wird. Diese Krebsvorsorgeuntersuchung sollte von einer Frauenärztin bzw. einem Frauenarzt durchgeführt werden. Sie dient dazu, bösartige Erkrankungen so früh wie möglich zu erkennen und dadurch schnellstmöglichst eine wirkungsvolle Therapie beginnen zu können. Ich lege Ihnen allen diese Vorsorgeuntersuchungen ans Herz.